Entlassmanagement
Ihre häufigsten Fragen zum Entlassmanagement
Was bedeutet Entlassmanagement?
Das Entlassmanagement stellt - vor allem für ältere und alleinstehende Menschen - eine wichtige Unterstützung zur Versorgung nach einem Klinikaufenthalt dar. Denn für viele Betroffene endet die Behandlung nicht mit dem Tag ihrer Entlassung. Sie benötigen weiterhin eine sogenannte Anschlussversorgung.
Die Organisation der Anschlussversorgung durch das Entlassmangement umfasst u. a.:
- Medikamente und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Hilfsmittel z. B. Gehilfen
- medizinische Versorgung durch einen niedergelassenen Haus- oder Facharzt
- häusliche Betreuung durch einen Pflegedienst
- stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung
- Rehabilitationsaufenthalte
Durch die Bereitstellung von frühzeitigen Hilfen und Maßnahmen soll ein möglichst lückenloser Übergang in die Anschlussversorgung gewährleistet werden.
Wer hat Anspruch auf Entlassmanagment?
Patienten
- die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
- UND eine Anschlussversorgung benötigen
haben Anspruch auf Leistungen des Entlassmanagements, während einer voll- oder teilstationären Behandlung im GPR Klinikum.
Patienten (oder ein gesetzlicher Vertreter) müssen der Teilnahme am Entlassmanagement im Vorfeld schriftlich (aus Datenschutzgründen) zustimmen. Hierzu erhält jeder gesetzlich Krankenversichte bei der Aufnahme im GPR Klinikum ein Formular.
- Eine Teilnahme am Entlassmanagement ist freiwillig.
- Eine Einwilligung kann nachträglich erteilt werden und/oder jederzeit widerrufen werden.
Wie ist der Ablauf des Entlassmangements?
Prüfung
Das GPR Klinikum prüft nach erfolgter Patientenaufnahme, ob eine Anschlussversorgung voraussichtlich benötigt wird. Zudem beobachten wir, wie sich der Gesundheitszustand des Patienten entwickelt, um die Maßnahmen im erforderlichen Fall anzupassen.
Planung
Benötigt der Patient eine Anschlussversorgung, wird ein sogenannter Entlassplan erstellt. Hierbei koordiniert und organisiert das Entlassmangement des GPR Klinikums nach individuellen Bedürfnissen - in enger Absprache mit allen Beteiligten - alle erforderlichen Anschlussmaßnahmen.
Hierbei hält das Entlassmanagement intern Rücksprache mit den am Behandlungsprozess beteiligten Personen wie:
- Case Magerinnen
- Mitarbeitern des Sozialdienstes
- Ärzten
- Therapeuten
Das Entlassmangement nimmt zur Koordination - falls erforderlich - extern Kontakt auf mit:
- niedergelassenen Ärzten
- weiterführenden Einrichtungen (Rehabiliation, Stationäre Pflege, Ambulanten Pflege)
- Krankenkassen
- Angehörigen oder amtlichen Betreuern
Entlassung
Vor Entlassung führt der behandelnde Arzt ein ärztliches Entlassgespräch durch. Am Tag der Entlassung erhält der Patient (mit vorliegender Einwilligung auch der weiterbehandelnde Arzt) einen vorläufigen Entlassbrief. Dieser enthält u. a. wichtige Informationen wie Diagnose, Behandlung und Medikation. Der Kontatk zum Ansprechpartner des Entlassmanagements am GPR Klinikum ist für Rücksprachen auf dem Entlassbrief ebenfalls vermerkt.
Bin ich als Patient verpflichtet am Entlassmanagement teilzunehmen?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig.
Wer KEIN Entlassmanagement wünscht, erteilt dem GPR Klinikum KEINE Einwilligung dazu.
Ihre Alternativen:
- Sie entscheiden sich für eine Einwilligung - können diese aber JEDERZEIT widerrufen!
- Sie willigen NICHT ein - haben aber jederzeit die Möglichkeit, eine Einwilligung zum Entlassmanagement nachzuholen.
Benötigt ein Patient eine Weiterversorgung, kann eine verweigerte Einwilligung dazu führen, dass Behandlungen NICHT frühzeitig oder rechtzeitig genug eingeleitet werden können.
Wieso muss ich als Patient eine schriftliche Einwilligungserklärung abgeben?
Damit das GPR Klinikum das Entlassmanagement durchführen darf, benötigen wir die schriftliche Einwilligung der Patienten.
Hintergrund dazu sind die Datenschutzbestimmungen; denn das Entlassmanagement des GPR muss zur Organisation der Anschlussversorgung ggf. Kontakt u. a. zu Ärzten, Therapeuten und Krankenkassen aufnehmen. Hierbei müssen ggf. Patientendaten übermittelt werden. Dies setzt eine schriftliche Einwilligung voraus.
Haben Sie weitere Fragen zum Entlassmanagement?
Gerne erhalten Sie zum Entlassmanagement im GPR Klinikum
persönlich eine Auskunft von uns:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr
telefonisch unter der Nummer: 06142 88-4949
Ihre Ansprechpartnerin
Kathleen Eckenhoff
Leitung Patientenmanagement, Stabsstelle Geschäftsführung
Kontakt

Kathleen Eckenhoff
Tel. 06142 88-4949
Fax Fax 06142-88-4064
eckenhoff@gp-ruesselsheim.de