Komfortzimmer

Komfortzimmer als Wahlleistung

Erleben Sie im GPR Klinikum einen besonderen Komfort in unseren fünf Wahlleistungszimmern. Auf der neuen Komfortstation erwartet die Patientinnen und Patienten ein Ambiente, das einem gehobenen Hotelstandard entspricht.

  • Neben einer großzügigen Ausstattung der Patientenzimmer und der Bäder wird zusätzlich ein eigener Aufenthaltsbereich angeboten.
  • Patientinnen und Patienten können zwischen Einzelzimmern oder Zweibettzimmern wählen.
  • Dieses Angebot kann grundsätzlich von allen Patientinnen und Patienten in Anspruch genommen werden, die entweder privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind oder die diese Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen wollen.
  • Es handelt sich dabei um eine rein nicht-ärztliche Wahlleistung, die keinerlei Auswirkungen auf die medizinische Betreuung hat.

Zu den Serviceleistungen zählen u. a.:

  • ein großer TV-Flatscreen mit Entertainment-Paket (kostenlose SKY-Sender)
  • kostenfreies WLAN
  • täglich eine Tageszeitung sowie eine kostenfreie App mit ca. 180 deutschsprachigen Magazinen und Tageszeitungen

Bad

Im Bad befinden sich Waschtisch, Dusche und WC und mit der Komfortausstattung:

  • Badetuch, Handtüchern
  • Slippern
  • Seife, Shampoo, Duschgel
  • Körperpflegeartikel, diversen Hygieneartikel
  • Haartrockner und Kosmetikspiegel
  • auf Wunsch ein Bademantel

Zum Komfortpaket gehören außerdem

  • eine eigene Speisekarte mit großer Menüauswahl
  • ein Kaffeeautomat mit diversen Kaffeespezialitäten im Aufenthaltsbereich
  • eigenes Servicepersonal zur Betreuung auf der Komfortstation

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Patientinnen und Patienten bei der Auswahl der gastronomischen Angebote und übernehmen den Service im Patientenzimmer. Zur Erfüllung individueller Wünsche steht das Servicepersonal ebenfalls zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass eine Vorabbuchung leider nicht möglich ist. Sollten Sie Interesse an einem Komfortzimmer haben, teilen Sie dies bitte am Tag Ihrer Aufnahme den Mitarbeitern mit.

Fragen Sie bitte auch Ihren behandelnden (Beleg-)Arzt, ob dem Bezug eines Komfortzimmers aus medizinischer Sicht nichts entgegen steht!