Barrierefreiheit

Barrierefreiheit: Videos in barrierefreier Variante

In diesen drei Videos als Weiterleitung auf youtube.com stellen wir Ihnen die oben genannten Themen als barrierefreie Videos für Gehörlose (Gebärden) und Blinde (Audio) zur Verfügung.

Unsere barrierefreien Videos sind als Gemeinschaftsprojekt entstanden. Daran beteiligt waren die hauseigene Mediengestaltung im Bereich Konzeption und Videoumsetzung sowie unsere evangelische Krankenhaus-Seelsorgerin Frau Pfarrerin Loretta Stroh im Rahmen der Darstellung von Gebärden und Audio. Wir bedanken uns für die fachliche Unterstützung bei Herrn Achim Kreutz, Vorsitzender des Hessischen Verbands für Gehörlose und Hörbehinderten Menschen e.V..

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 ist die GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gemeinnützige GmbH bestrebt, ihre Internetseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 soweit wie möglich barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 15.09.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Internetseite (www.gp-ruesselsheim.de).

     

    Status

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

    Zur Einhaltung der Anforderungen wurde eine Überprüfung durchgeführt (Stand: 15.09.2020) und beruht auf einem Selbstbewertungstest nach BITV 2.0.

    Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Internetseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Internetseite wird fortlaufend nach den geltenden Anforderungen überarbeitet und es ist unser Bestreben, die Informationen des GPR in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit weiter zu verbessern.

     

    Welche Teile sind NICHT barrierefrei?

    • Auf eine alternative Darstellung der Internetseite durch eine Anpassung des Kontrastes sowie eine angepasste Vergrößerung aller Elemente wurde aktuell verzichtet.
    • Wir verwenden nur in Teilen barrierefreie PDF-Dokumente. Unsere PDF-Dokumente sind noch nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. 
    • Eingebundene Videos auf www.gp-ruesselsheim.de liegen ohne Audio-Alternative oder Volltext-Alternative vor.
    • Fremdwörter und Abkürzungen sind nicht besonders gekennzeichnet und werden nur zum Teil innerhalb des Fließtextes übersetzt. Die Übersetzungen werden sukzessive nachgearbeitet.
    • Zeigergesten-Eingaben können nicht abgebrochen oder rückgängig gemacht werden. Eine Anpassung ist aktuell nicht vorgesehen, da zur Bedienung der betreffenden Elemente eine alternative Bedienung möglich ist.
    • Die Alternativtexte für Bilder und Grafiken auf der Internetseite sind zum größten Teil gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet und werden entsprechend nachgepflegt.

    Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt. Diese Erklärung wurde am 03.12.2021 optimiert. 

     

    Barrieren melden - Kontaktaufnahme für ein Feedback

    Sie möchten uns bestehende Barrieren in Bezug auf unseren Internetauftritt www.gp-ruesselsheim.de mitteilen? Oder haben Sie Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit unserer Seiten?

    Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse info@~@gp-ruesselsheim.de und dem Stichwort "Barrierefreiheit GPR Internetseite" Ihr Anliegen mit. Wir nehmen uns schnellstmöglich Ihrem Thema an und geben Ihnen eine entsprechende Rückmeldung.



    Hinweis Schlichtungsstelle

    Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, wenn das Ergebnis zur barrierefreien Umsetzung unserer Internetseite - nach einem erfolgten Austausch über den Feedbackkanal - dennoch nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist.  

    Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und Trägern öffentlicher Gewalt nach dem BGG außergerichtlich beizulegen. Sie finden die Schlichtungsstelle unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.