Compliance

Bitte beachten Sie:

Für allgemeine Beschwerden oder sonstige Anfragen steht das unten beschriebene Hinweisgebersystem nicht zur Verfügung. Wenn sich für Sie ein Anlass ergeben hat für Lob, Anregungen oder Kritik, wenden Sie sich bitte an unser Beschwerdemanagement.

Was Compliance für uns bedeutet

Die Beachtung und Einhaltung von Regeln und Gesetzen (Englisch: Compliance) sowie die Achtung gesellschaftlicher, kultureller und sozialer Normen und Werte sind für unsere Organisation und für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter essentiell. In unserem Leitbild haben wir daher Grundsätze definiert, nach denen sich unser Handeln richtet.

Unser Hinweisgebersystem

Um Kenntnisse über Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien zu erlangen oder um auf sonstige Missstände aufmerksam gemacht zu werden, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Personen diesbezügliche Meldungen über unser Hinweisgebersystem abgegeben. Mit dieser internen Meldestelle erfüllen wir die Anforderung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG) und dem Hessischen Hinweisgebermeldestellengesetz (kurz: HHinMeldG). Sie erlaubt uns, Probleme frühzeitig zu erkennen und damit Schaden vom GPR-Konzern, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Patientinnen und Patienten sowie Klientinnen und Klienten abzuwenden. Die interne Meldestelle ist eingerichtet für alle Unternehmensteile des GPR-Konzerns.

Über die interne Meldestelle können auch Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entgegengenommen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer  Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren nach dem LkSG.

Sämtliche Meldungen werden vertraulich behandelt. Die Identität eines Hinweisgebers sowie auch weiterer Betroffener sind unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen geschützt. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten nach einer Meldung finden Sie in der Datenschutzerklärung zur internen Meldestelle. Mit der Abgabe einer Meldung willigen Sie in die darin beschriebene Datenverarbeitung ein.

Zudem ist gewährleistet, dass aus einer Meldung keine Nachteile für gutgläubige Hinweisgeber resultieren. Der Hinweis sollte so konkret wie möglich sein und idealerweise Informationen zu den W-Fragen (Wer? Was? Wann? Wie? Wo?) beinhalten.

Der GPR-Konzern bietet mehrere Möglichkeiten zur Abgabe von Hinweisen bei möglichen Regel- oder Gesetzesverstößen.

 

Meldewege
 

digital
über das webbasierte Hinweisgebersystem,   Link: Hinweisgebersystem Gesundheits- und   Pflegezentrum Rüsselsheim gGmbH

persönlich
bei der Compliance-Stelle (Haus A, Ebene 8)

telefonisch
unter 06142 88 - 1822 oder -4662

postalisch
an:
GPR Gesundheits- und Pflegezentrum
Rüsselsheim gGmbH
persönlich / vertraulich – Compliance-Stelle
August-Bebel-Str. 59, 65428 Rüsselsheim

per E-Mail 
an: compliance@~@gp-ruesselsheim.de

Als Hinweisgebende haben Sie auch die Möglichkeit sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden. Eine Auflistung von Meldeplattformen speziell für das Land Hessen finden Sie im Sicherheitsportal Hessen.