Seniorenresidenz Außenaufnahme

Eingeschränkte Besuche in der GPR Seniorenresidenz „Haus am Ostpark“ ab 7. Mai, nur nach Terminvergabe

Nach der Pressekonferenz der Landesregierung am Dienstag, in der Ministerpräsident Volker Bouffier bekannt gab, dass ab dem 4. Mai wieder eingeschränkte Besuche in Alten- und Pflegeheimen erlaubt sein sollen, hat auch die GPR Seniorenresidenz „Haus am Ostpark“ ein entsprechendes Konzept entwickelt, um diese Vorgabe so schnell wie möglich umzusetzen.

 

Bewohnerinnen und Bewohner der GPR Seniorenresidenz „Haus am Ostpark“ dürfen ab Donnerstag (7.) wieder in stark reduziertem Umfang besucht werden. Es gelten jedoch die folgenden Einschränkungen:

  • Besuche sind nur nahen Angehörigen und engen Bezugspersonen gestattet.
  • Erlaubt ist lediglich ein einziger Besucher pro Woche. Die Dauer ist auf maximal eine Stunde beschränkt.
  • Der Besuch muss vorab bei der Einrichtung angemeldet und ein Termin abgestimmt werden.
  • Es werden feste Besuchstage für die einzelnen Bereiche eingerichtet, die den Angehörigen noch in dieser Woche schriftlich mitgeteilt werden
  • Für Menschen, die an Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen, Durchfall oder Fieber leiden, sind Besuche in der GPR Seniorenresidenz „Haus am Ostpark“ auch weiterhin grundsätzlich nicht gestattet. Jeder Besucher muss am Eingang schriftlich versichern, dass er oder sie nicht unter diesen Symptomen leidet
  • Bei jedem Besucher wird am Eingang die Temperatur gemessen und mit dem jeweiligen Namen dokumentiert
  • Besucher werden am Eingang von Mitarbeitern der Einrichtung mit Schutzausrüstung ausgestattet, die während des gesamten Besuchs zu tragen ist.
  • Die Besuche können nur in den dafür vorgesehenen und vorbereiteten Bereichen stattfinden. Ein Besuch im Bewohnerzimmer ist ausgeschlossen.
  • Die Wohnbereiche und Hausgemeinschaften sowie der Garten dürfen von Besuchern auch weiterhin nicht betreten werden
  • Der Mindestabstand von eineinhalb Metern muss eingehalten werden.
  • Ein Mund-und-Nasen-Schutz ist den Besuchern vorgeschrieben. Alltagsmasken aus Stoff, wie sie in Geschäften sowie Bussen und Bahnen zulässig sind, reichen nicht aus. Den Bewohnerinnen und Bewohner wird ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, der während des gesamten Besuchs zu tragen ist.


Die Angehörigen werden schriftlich darüber informiert, wie die Besuche terminiert und durchgeführt werden können, um das Ansteckungsrisiko für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal weiterhin zu minimieren.
„Wir erkennen natürlich das Bedürfnis vieler Bewohnerinnen und Bewohner nach Kontakt mit ihren Angehörigen durchaus an. Es muss aber auch ein praktikabler Weg gefunden werden, um die Besuche im Hinblick auf ein Ansteckungsrisiko so sicher wie möglich zu gestalten. Von daher raten wir allen Angehörigen dringend an, zum Schutz ihrer bei uns lebenden Eltern, Großeltern, Ehepartner, Verwandten, auch weiterhin auf Besuche in unserem Haus zu verzichten. Besuche können alternativ erfolgen, z.B. am großen Fenster neben dem Eingang, mit der Möglichkeit einer Kommunikation über die Sprechanlage. Ebenso sind weiterhin „virtuelle Besuche“ über Skype möglich. Die Hausgemeinschaften und die Zimmer unserer Bewohnerinnen und Bewohner bleiben auch weiterhin für Besucher geschlossen. Die Besuche können nur in dafür vorgesehenen „neutralen“ Bereichen in unserer GPR Seniorenresidenz „Haus am Ostpark“ stattfinden, die wir derzeit einrichten“, erklärt Einrichtungsleiter Eilert Kuhlmann.