Jeder Gast, der die Räume des GPR-Klinikums betreten möchte, wird durch einen Sicherheitsdienstmitarbeiter, der mit einem Mund-Nase-Schutz an der Eingangstür des Krankenhauses erfasst. Es werden die Personalien, der Anlass des Zutritts, der Zeitpunkt des Eintritts und der Zeitpunkt des Verlassens des Gebäudes dokumentiert. Bei jedem Gast wird mithilfe eines kontaktlosen Infrarotthermometers die Körpertemperatur gemessen. Personen mit einer Körpertemperatur über 38,0°C wird der Zutritt ausschließlich zu einer medizinischen Behandlung gewährt. Wichtig ist, dass der Zutritt und das Verlassen des Gebäudes jeweils durch den gleichen Eingang erfolgen müssen.
Alle Personen, die das Krankenhaus zu einer medizinischen Notfallbehandlung oder an-deren gestatteten Tätigkeit aufsuchen, werden nach Aufnahme der Personalien und Temperaturkontrolle vor Betreten des Klinikinneren mit einem Mund-Nase-Schutz versorgt und von der Infozentrale durch einen GPR-Mitarbeiter zum Zielpunkt geleitet.
Alle anderen Zugänge dürfen nur noch durch Betriebsangehörige genutzt werden, im Zweifel muss sich der Zutrittssuchende ausweisen. Ausgenommen von der Regelung sind Rettungsdienstkräfte und Patienten, die über die Liegendkrankenanfahrt eingeliefert werden.